Wasserwacht Ebermannstadt

[wpspoiler name=“Unsere Einsatzkräfte – vielfältig ausgebildet!“ style=“wpui-blue“]

Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst

Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst (RSiWRD) haben aufbauend auf das DRSA Silber erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Wasserrettung und Medizin. Sie können damit in Teilbereichen des Wasserrettungsdienstes der Wasserwacht eingesetzt werden. Eine Weiterqualifizierung zum Wasserretter anzustreben, um als Einsatzkraft zu gelten.


Teilnahmevoraussetzung:
– Mindestalter 15 Jahre
– DRSA Silber
– DRK Schnorchelabzeichen
– bestandener Eingangstest
– sichere Beherrschung gängiger seemännischer Knoten

Lehrgangsinhalte und Lehrgangsdauer:
Ein vollständiger Lehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) zuzüglich der Zeit für die Prüfung. Mindestens 4 UE entfallen auf die Grundschulung Reanimation mit AED. Die Gewichtung von Theorie und Praxis muss ausgewogen und anwendungsorientiert sein. Vollständige Fallsimulationen sind wesentlicher Bestandteil des Lehrgangs. Mindestens 50 % der Ausbildung (gemessen an der Gesamtstundenzahl) müssen als Praxis-Training gestaltet sein.
Folgende Inhalte werden behandelt:
– Einsatzgrundlagen, Sicherheitsaspekte und Dokumentation
– Teamarbeit, Teamführung und Einsatztaktik
– Grundschulung Reanimation mit Notfallausrüstung (Erwachsene, Kind, Säugling) in Zwei- und Mehrhelfer-Methode
– Grundschulung Reanimation mit AED mit anschließender Zertifizierung
– Training mit regional verwendeten Rettungsgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. Rettungsboje, Gurtretter, Rettungswurfsack, Rettungsbrett, Spineboard, Sicherungsweste, Neoprenanzug, Tauchergrundausrüstung,…
– Rettung, Suche und Erstversorgung beim Ertrinkungsunfall
– Grundsätze der erweiterten Ersten Hilfe
– Möglichkeiten und Notwendigkeit von Basis-Notfallnachsorge (BNN) und Psychosozialer Notfallnachsorge (PSNV)

Lehrkräfte:
Der Lehrgang wird von einem Ausbilder Rettungsschwimmen oder einem Ausbilder Wasserretter geleitet, durchgeführt und geprüft. Für die Vermittlung einzelner Inhalte können geeignete Personen eingesetzt werden.
Die Prüfung erfolgt durch den Lehrgangsleiter und/oder einen Instruktor „Reanimation mit AED“. Ein geeigneter Arzt überwacht die Qualität der notfallmedizinischen Ausbildung und die AED-Zertifizierung. Die AED-Ausbildung und -Zertifizierung unterliegen außerdem der Kontrolle durch die Programmleitung Frühdefibrillation.
Eingangstest
Der Eingangstest für den Lehrgang Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst besteht aus:
– Überprüfung der Eingangsvoraussetzung: DRSA Silber, DRK Schnorchelabzeichen, EH-Ausbildung, sichere Beherrschung gängiger seemännischer Knoten
– kombinierte Übung die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren ist: 25 Meter anschwimmen; auftauchen eines 5-kg-Ringes (Wassertiefe zwischen zwei und vier Metern); Befreiungsgriff; 25 Meter abschleppen des Partners; Anlandbringen in Ein-Helfer-Methode; HLW in Ein- und Zwei-Helfer-Methode ohne Notfallausrüstung
– Umgang mit Rettungsboje/Gurtretter

Prüfung:
Die Prüfung besteht aus:
– AED-Zertifizierung in Theorie und Praxis gemäß Vorgaben des Landesverbandes
– schriftlichen Lehrnzielkontrolle im Umfang von 10 Fragen (mindestens zwei Drittel müssen richtig beantwortet sein)
– kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: 25 Meter anschwimmen mit Rettungsboje/Rettungsgurt; Auftauchen eines 5-kg-Ringes (Wassertiefe zwischen zwei und vier Metern); Befreiungsgriff; 25 Meter Abschleppen des Partners; An-Land-Bringen in Zwei-Helfer-Methode; Durchführung der HLW mit Notfallausrüstung und AED in Mehr-Helfer-Methode

Gültigkeit:
Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer im WRD ist unbefristet gültig. Eine Wiederholung einzelner Elemente oder des vollständigen Lehrgangs wird empfohlen. DIe Vorgaben zur AED-Rezertifizierung richten sich nach den Vorgaben des BRK Landesverbandes.


Wasserretter

Während der Ausbildung erhalten die angehenden Wasserretter neben einer Einführung in das Medizinproduktegesetz (MPG) und einer Funkunterweisung eine speziell an den Wasserrettungsdienst angepasste weiterführende Sanitätsausbildung. Hierbei wird besonderer Wert auf die möglichen Einsatzszenarien als Wasserretter an und um Gewässer gelegt. Als Beispiel seien hier die Einführung in die Tauchmedizin, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Einsätze mit dem Motorrettungsboot oder Hypothermie genannt. Auch das Thema Einsatztaktik wird angepasst an die Arbeit in kleinen Teams vermittelt. Die Kenntnisse über das Einsatzmaterial für den Wasserrettungsdienst werden durch praktische Fallbeispiele am Gewässer vertieft. In München werden die Teilnehmer schon seit Begin der Ausbildungen auch im Bereich Fließgewässer ausgebildet. Ein Tag der Ausbildung findet komplett im Fließgewässer statt, um den Teilnehmern die Besonderheiten und den Umgang mit Strömungsgewässer näher zu bringen. Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung mit Fallbeispielen abgeschlossen.



Während der Ausbildung erhalten die angehenden Wasserretter neben einer Einführung in das Medizinproduktegesetz (MPG) und einer Funkunterweisung eine speziell an den Wasserrettungsdienst angepasste weiterführende Sanitätsausbildung. Hierbei wird besonderer Wert auf die möglichen Einsatzszenarien als Wasserretter an und um Gewässer gelegt. Als Beispiel seien hier die Einführung in die Tauchmedizin, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Einsätze mit dem Motorrettungsboot oder Hypothermie genannt. Auch das Thema Einsatztaktik wird angepasst an die Arbeit in kleinen Teams vermittelt. Die Kenntnisse über das Einsatzmaterial für den Wasserrettungsdienst werden durch praktische Fallbeispiele am Gewässer vertieft. In München werden die Teilnehmer schon seit Begin der Ausbildungen auch im Bereich Fließgewässer ausgebildet. Ein Tag der Ausbildung findet komplett im Fließgewässer statt, um den Teilnehmern die Besonderheiten und den Umgang mit Strömungsgewässer näher zu bringen. Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung mit Fallbeispielen abgeschlossen.


Voraussetzungen:
– Aktiver Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
– abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst (WRD)
– Fortbildungsnachweise gemäß DV WRD (Dienstvorschrift Wasserrettungsdienst)
– gültige Rezertifizierung Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und/oder mit automatischer externer Defibrillation (AED)
– Endanwenderschulung Digitalfunk
Lehrgangsinhalte & Dauer:
Ein vollständiger Lehrgang ist in vier Module unterteilt und umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE). Er schließt mit der Prüfung zum Wasserretter.
Die Inhalte der Module sind Pflichtinhalte und können durch regionale und lokale Inhalte ergänzt werden. Das Modul „Regionales Einsatztraining Wasserwacht“ ist ein Wahlpflichtmodul.
Die Ausbildung zum Wasserretter ist anwendungsorientiert und praxisnah zu gestalten. Die zeitliche Gewichtung der einzelnen Module muss ausgewogen und schlüssig sein.
Ausreichendes Praxistraining (mind. 50 % gemessen an der Gesamtstundenzahl) und vollständige Fallsimulationen sind verbindlicher Teil des Lehrgangs. Ein Training in Kleingruppen ist empfohlen.
Alle Module haben Trainings-Charakter, deshalb müssen die theoretischen und praktischen Kenntnisse vor und nach der Teilnahme am jeweiligen Modul ausreichend und eigenverantwortlich erworben und beübt werden. Zum Erreichen des Ausbildungszieles sind ein Selbststudium, praktische Vorbereitung und Unterstützung der entsendenden Gliederung erforderlich.

Modul 1: „Basisausbildung Notfallmedizin Wasserwacht“
– Einsatzgrundlagen, Einsatztaktik und Sicherheitsaspekte
– Notfallbilder mit Leitsymptomen
– Grundlagen der Trauma-Erstversorgung
– sonstige Ursachen für Notfälle
– ergänzende Lernfelder: Schnittstelle Landrettungsdienst, Kinder-Notfalltraining Wasserwacht, erweiterte Diagnostik, Rettung und Transport
– Teamarbeit und Teamführung
– Dokumentation, Übergabe, Assistenzmaßnahmen nach regionalen und lokalen Standards

Modul 2: „Einsatztraining Wasserwacht“
– Einsatzgrundlagen und Sicherheitsaspekte
– Führungs-, Organisations- und Unterstellungsstrukturen in Wasserwacht und Wasserrettungsdienst
– Rettung, Erstversorgung und Transport mit dem Motorrettungsboot (MRB)
– Rettung und Erstversorgung bei Tauchunfällen
– Gerätekunde regionale und lokale Ausrüstung
– spezielle Einsatzsituationen, komplexe Einsatzbilder, dynamische Einsatzbilder
– Teamarbeit und Teamführung
– Dokumentation, Übergabe, Zusammenarbeit mit Einheiten des Land- und Wasserrettungsdienstes

Modul 3: „Basisausbildung Fließwasserrettung“

– Fließwasserrettung
– Sicherheitshinweise
– Schwimmen (aktiv und passiv) im fließenden Gewässer
– Gerätekunde (Wurfretter, Leinen, Knoten)
– Kontaktrettung

Modul 4: „Regionales Einsatztraining Wasserwacht“

Regional bezogenes Einsatztraining wie zum Beispiel: – Einsätze in der Schnell Einsatz Gruppe (SEG)
– spezielle Rettungsgeräte
– Hochwasser- und Katastrophenschutz
– Technische Hilfeleistung bei Wasserfahrzeugen
– Nachteinsätze
– Zusatzqualifikation Fließwasserrettung
– Vertiefung medizinischer Inhalte
– Eisrettung
– Vertiefung von Inhalten vorangegangener Module

Ausbilder:
Der Lehrgang wird von einem Ausbilder Wasserretter geleitet, durchgeführt und geprüft.
Die Ausbildung wird durch Ärzte, Ausbilder Wasserretter, Ausbilder der Wasserwacht und geeignete Personen gestaltet. Die Prüfung wird vom Lehrgangsleiter einem geeigneten Arzt oder ersatzweise einem Instruktor Wasserretter, mindestens jedoch einem zusätzlichen Ausbilder Wasserretter und geeignete Prüfer abgenommen.
Eingangstest und Abschlussprüfung
Jedes Modul beginnt mit einem theoretischen Eingangstest und schließt mit einer theoretischen Prüfung im Umfang von jeweils 10 Fragen.
Die praktische Prüfung findet unmittelbar im Anschluß an den Lehrgang statt. Sie umfasst mindestens vier komplexe Fallsimulationen, die im Team absolviert werden müssen. Die Prüfungsinhalte müssen sich über alle Module erstrecken. Mindestens eine Fallsimulation muss die Durchführung einer Reanimation mit AED beinhalten.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die erfolgreiche Teilnahme an allen Modulen nachweisen kann.
Jeder Prüfungsteil muss für sich bestanden werden. Eine einmalige Wiederholung des nicht bestandenen Teils ist möglich. Wird auch diese nicht bestanden, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Teilnehmer zwei Drittel des jeweiligen Prüfungsteils bestanden hat.

Gültigkeit:
Die Ausbildung zum Wasserretter ist unbefristet gültig. Eine regelmäßige Wiederholung oder Vertiefung einzelner Elemente der Ausbildung wird im Interesse der eigenen Sicherheit und zum Erhalt der Einsatzfähigkeit empfohlen. Ihr Umfang richtet sich nach der DV WRD.
Die Vorgaben zur AED Rezertifizierung richten sich nach den Vorgaben des BRK-Landesverbandes.


Fließwasserretter

 


Der Fließwasserretter kommt ursprünglich aus den USA. Dort wurde schon früh erkannt, dass Rettungsschwimmer für Fließgewässer nicht ausreichend ausgebildet sind. Die Ausbildungsorganisation „Rescue 3“ begann 1979 in den USA mit Ausbildungen und bildet seit 1997 mit der Organisation „Rescue 3 International“ auch in Österreich und Deutschland sogenannte „Swiftwater Rescue Technicions“ aus. Basierend auf den SRT Richtlinien hat die amerikanische National Fire Protection Association die „NFPA 1670“ herausgebracht. Eine Art Unfallverhütungsvorschrift, die den Einsatz in Fließgewässer beschreibt und Retter schützen soll. Nach dem Elbhochwasser 2002 wurde auch die Notwendigkeit für Fließwasserretter in Deutschland erkannt. Seit 2005 bildet daher auch die Wasserwacht in Anlehnung an die amerikanischen „Swiftwater Rescue Technician und an die „NFPA 1670“ entsprechende Fließwasserretter aus.

 

 

 

Luftretter

 

Nach dem Jahrhunderthochwasser an der Elbe wurde 2002 in einer Kooperation zwischen der Bundeswehr und der Wasserwacht Bayern eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein entsprechendes Konzept erarbeitete. Beginnend mit einem Ausbildungskonzept, wurde die Entwicklung stetig vorangetrieben.

Ziel der Luftretter ist es mit Hilfe eines Hubschraubers schnell und in schwer zugänglichen Gebieten Hilfe zu leisten.

 

Einsatzbereiche der Luftretter

Die Luftretter der Wasserwacht kommen im Rahmen des Katastrophenschutzes, bei Hochwasserlagen und auf Seen, Sommer wie Winter zum Einsatz.

– Evakuierung von Personen aus fließenden und stehenden Gewässern, aus Gebäuden im Hochwassergebiet
– Versorgung von eingeschlossenen Personen
– Rettung aus im Eis eingebrochenen Personen
– Erstversorgung
– autarkes Agieren abgesetzt vom Hubschrauber im Wasser

Ausbildung zum Luftretter

Die Ausbildung der Luftretter erfordert sehr viel persönliches Engagement, körperliche Fitness und eine starke Unterstützung des Umfeld des Luftretters.

– Aktives Mitglied in der Wasserwacht
– DRSA Silber nicht älter als 1 Jahr
– Abgeschlossene Ausbildung SAN A/B/C Wasserwacht
– Im Katastrophenfall Freistellung vom Arbeitgeber oder kurzfristig abkömmlich
– Schwindelfrei, keine Höhenangst
– Gewicht nicht größer als 90 kg
– Bereitschaft, 2 Werktage pro Jahr für die Ausbildung zur Verfügung zu stehen

Bootsführer

 

Der Motorbootführer oder auch Rettungsbootführer, kommt in der Wasserwacht zum Einsatz, sobald ein Motorboot im Einsatz ist. Er kümmer sich darum, dass Rettungskräfte sicher an den Einsatzort kommen und Patienten unbeschadet zu Übergabestellen für den Landrettungsdienst transportiert werden. Er hat hierbei die Verantwortung für das Boot und die Besatzung.

Die Ausbildung zum Motorbootführer in der Wasserwacht

Vorraussetzungen:

Interessenten an der Ausbildung zum Motorbootführer müssen:
– einen gültigen Dienstausweis der BRK Wasserwacht besitzen.
– die Ausbildung zum Wasserretter abgeschlossen haben.
– am Tag der Prüfungsabnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
– durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass sie über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügen und keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel vorliegen (Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate alt sein).
– auf dem Dienstweg von seiner zuständigen Wasserwacht – Gliederung zur Ausbildung gemeldet werden und zuverlässig im Sinne des Schifffahrtsrechts sein. Die Zuverlässigkeit wird spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachgewiesen.

Ausbildungsziel Motorbootführer in der BRK Wasserwacht

Ziel der Ausbildung der Motorrettungsbootführer in der BRK-Wasserwacht ist es die zur Führung eines Motorrettungsbootes gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, sowie Motorrettungsboote zur Rettung, Hilfeleistung und Bergung im täglichen Dienst und in Katastrophenfällen optimal einsetzen und führen zu können.

Inhalte der theoretischen Ausbildung (30 UE)

– Dienstvorschriften – Gesetzeskunde allgemein
– Schifffahrtsordnung
– Bezeichnung des Fahrwassers
– Betonnung und Befeuerung
– Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
– Fahrmanöver
– Bootsarten / Motortypen
– Wetterkunde
– Sicherheitsvorschriften
– Notsignale
– Wasserwachtspezifische Themen

Inhalte der praktischen Ausbildung (10 UE)

– Grundfertigkeiten
– Umgang mit der Bootsausrüstung
– Einsatz von Rettungsmitteln
– Fahrmanöver
– Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
– Rettungsmanöver
– Umgang mit Tauwerk und Knoten

 

Taucher & Signalmann

 

Wasserrettungseinsätze an Seen, Flüssen oder auch bei Hochwasserlagen sind in vielen Fällen nicht durch Apnoe tauchen (Tauchen ohne Atemgerät) durchführbar. Insbesondere wenn ein längerer Aufenthalt unter Wasser notwendig ist. Hierfür hat die Wasserwacht spezielle Taucher, die für Taucheinsätze unter entsprechenden Bedingungen ausgebildet und trainiert sind. Neben der körperlichen Belastung ist die mentale Belastung eines solchen Einsatzes nicht zu unterschätzen und benötigt eine entsprechende Vorbereitung.

Die Ausbildungen Signalmann und Rettungstaucher

Die Wasserwacht benötigt an Seen, Flüssen und im Katastrophenfall zur Durchführung des Wasserrettungsdienstes Signalmänner, Taucher und die entsprechenden Ausbilder Tauchen, sowie die notwendigen Zusatzausbildungen. Kenntnisse und Fertigkeiten im Tauchen werden in Lehrgängen vermittelt. Die entsprechenden Ausbildungen werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung ist dann die zuständige Leitung zur Ausstellung einer entsprechenden Urkunde berechtigt. Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Tauchen (APV-T) bestimmt die das Tauchen in der Wasserwacht betreffenden Regelungen.

Ausbildung zum Signalmann (20 UE)

Vorraussetzungen

– Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
– Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
– Mitgliedschaft in der BRK Wasserwacht
– Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
– Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
– Sanitätsausbildung (SAN A/B)
– Wasserretter
– Funkeinweisung- und verpflichtung
– Gesundheitliche Eignung nach GUV-R 2101 (formlose Bestätigung des Arztes, nicht älter als 1 Jahr)

Theoretische Ausbildung

– Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)
– Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches / Logbuches
– Physikalische Grundlagen des Tauchens
– Erkennen von Krankheiten und Erste-Hilfe-Maßnahmen
– Theorie zur Praxis
– Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten
– Grundkenntnisse über aufbau und Wirkungsweise von Taucherauftriebsmitteln
– Grundkenntnisse und Durchführung der verschiedenen Tauchertätigkeiten
– Austauchtabellen, Berechnung von Tauchgängen
– Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
– Tauchen in höher gelegenen Gewässern (Bergseen)
– Knotenkunde
– Anlegen der Taucherausrüstung
– Sicherung des Tauchers mit der Signalleine ( Sicherheitsleine)
– Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
– Führung der Signalleine
– Suchtechnik
– Verhalten während der Führung des Tauchers (z. B. Konzentration auf den Taucher)
– Notsituation bzw. Maßnahmen bei:
  => Panik
  => Verhaken des Tauchers
  => ununterbrochen heftig aufsteigenden Blasen (mögliche Ursachen: Tauchgerät defekt, Taucher hat Mundstück verloren)
  => nicht regelmäßigem Blasenrhythmus
  => fehlende Atmung
  => Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
– Natur- und Umweltschutz

Praktische Ausbildung

– Wiederholung Knoten
– Wiederholung Leinensicherung
– Leinenslalom an Land
– Leinenführung im Wasser
– Leinenführung bei erschwerten Bedingungen (Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
– Anlegen der Taucherausrüstung
– Überprüfung des Tauchers und seinen Gerätschaften
– Übung verschiedener Suchmethoden
– Übung laut Formblatt T 1-P
– „Prüfungsbogen Signalmann“

Ausbildung zum Rettungstaucher (105 UE)

Vorraussetzungen

– Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
– Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
– Mitgliedschaft in der BRK-Wasserwacht
– Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
– Erste-Hilfe-Grundausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
– Sanitätsausbildung (SAN A/B)
– Wasserretter
– Funkeinweisung und Verschwiegenheitsverpflichtung
– Gesundheitliche Eignung nach G31 Überdruck (nicht älter als 1 Jahr)

Theoretische Ausbildung

– Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R 2101)
– Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches
– Tauchphysik
– Gerätekunde:
  => Betriebssicherheitsverordnung
  => Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte und sonstiger Tauchausrüstungen
  => Kompressorenkunde und Füllen von Druckgasflaschen
  => Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften , Tauchhygiene
– Tauchmedizin:
  => Physiologie, Anatomie, Ernährung vor dem Tauchen
  => Temperatur
  => Wirkung des Druckes (Drucksteigerung, Druckabfall, erhöhter Partialdruck, Druckausgleich)
  => Taucherkrankheiten und andere Erkrankungen
  => Tauchpsychologie
  => Druckkammerbehandlung
– Tauchgangsberechnung:
  => Luftbedarf
  => Austauchtabelle
  => Wiederholungstauchgänge
  => Bergsee
– Tauchpraxis:
  => Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten
  => Einsatzmöglichkeiten, Suchmethoden und Orientierungstauchen
  => Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen
  => Tauchen unter erschwerten Bedingungen( Strömung, Eis, geschlossene Räume, Dunkelheit, kontaminiertes Gewässer, Schifffahrt)
  => Vorbereiten eines Taucheinsatzes und Anlegen der Ausrüstung
  => Vorbereiten eines Tauchganges: Einstieg, Abstieg, Arbeiten, Aufstieg
– Notsituationen bzw. Verhalten bei:
  => Panik
  => Verhaken des Tauchers
  => defektem Tauchgerät (Unterbrechung der Luftzufuhr, Abblasen des Atemreglers, anderen Mängeln)
  => Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
– Natur- und Umweltschutz
– Allgemeine Prüfungsvorbereitung in Frage und Antwort

Ausbildung in Praxis an Land

– Gerätekunde – ABC – Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung
– Montage der Gerätschaften und Funktionsprüfung
– Erklärung der Wirkungsweise und Funktion von Taucherauftriebsmitteln
– Planung und Vorbereitung von Tauchgängen, Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung
– Knotenkunde, Leinenführung und Leinenslalom
– Suchmethoden, Orientierungstauchen, Retten, Bergen
– Kompasskunde
– Instandhaltung von Tauchgeräten, Tauchhygiene und Desinfektion
– Unterweisung Kompressor

Ausbildung im Schwimmbecken mit klarer Sicht

Ausbildung mit ABC-Ausrüstung
– Einweisung in die ABC-Ausrüstung
– Übungen mit der ABC-Ausrüstung
– Einführung Schnorcheln mit Abtauchen, Druckausgleich, 3×25 m Streckentauchen mit je 1 min. Pause
– Tauchbrille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
– Zwei verschiedene Sprünge (Fußsprung vorwärts und rückwärts) von 1 m Höhe oder Beckenrand
– 1000m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegung
– 500m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbenutzung
– 35m Streckentauchen
– 60 sek. Zeittauchen unter Zurücklegung einer Strecke von min. 10m
– Fachgerechte Rettung eines „verunglückten“ Gerätetauchers vom Beckengrund:
=> 100m Anschwimmen
=> anschließend 200m Transportschwimmen
=> Ablegen der Ausrüstung, an Land bringen und Demonstration von Reanimationsmaßnahmen

Ausbildung mit Tauchgerät
– 2 Sprünge aus einer Höhe von 1m, Fußsprung vor- und rückwärts
– 200m Schnorcheln
– Tauchbrille ausblasen
– Tauchen ohne Tauchbrille, min. 1 Minute
– Mit Hilfe kombinierter Tarier- und Rettungsmittel (DIN EN 12628) und Tariermittel (DIN EN 1809) im Wasser schweben und mit Partner min. 2 min. simulierte Wechselatmung ohne Flossenbewegung
– Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
– Gerät aus 25m antauchen und anlegen
– Leinenzieltauchen aus min. 20m Entfernung mit verdunkelter Tauchbrille
– Retten eines verunglückten Tauchers
– Kontrollierter Notaufstieg
– Lösen von Muskelkrämpfen
– Mindestens 30 sek. Atmen aus einem abblasenden Lungenautomaten
– Wiedererlangen des aus dem Mund herausgenommenen, losgelassenen und hinter den Rücken hängenden Lungenautomaten
– Kombiniertes Tariermittel mit dem Mund befüllen und anschließend 1 Minute schweben
– Inflator ab- und ankuppeln
– Ab- und Anlegen des Gewichtssystems an der Oberfläche und am Grund des Schwimmbeckens

Ausbildung im Freiwasser
Ausbildung mit ABC- und Tauchausrüstung
Übungen sind in Anlehnung an entsprechenden Übungen im Schwimmbecken vom Tauchausbilder auszuwählen
Ausbildung mit Tauchgerät
Nach erfolgreicher Beendigungder bisherigen Ausbildung kann mit Tauchabstiegen im Freiwasser begonnen werden.
Es werden Tauchgänge in zunehmender Tiefe bis maximal 20 m durchgeführt. Während der ersten Tauchgänge begleitet ein Ausbilder den Anwärter. Weitere Tauchgänge können durch einen erfahrenen Taucher gemäß GUV – R 2101, Ziffer 5.4.4, begleitet werden. Es wird vom leitenden Ausbilder individuell beauftragt und handelt nach dessen Weisung zeigt der Tauchanwärter entsprechenden Sicherheit, kann auf eine Begleitung unter Wasser verzichtet werden. Der Ausbilder muß bei folgenden Übungen an der Tauchstelle anwesend sein:
– Übungen laut Formblatt T2-P, „Prüfungsbogen Rettungstaucher“ und andere Übungen bis 20m Tiefe
– Die Ausbildung muß mindestens einen Tauchgang bei Nacht und nach Möglichkeit einen in Strömung beinhalten.
– Weitere Übungen und Arbeiten entsprechend den Tauchmöglichkeiten sind durchzuführen.

 

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[wpspoiler name=“Unsere Führungskräfte- viele Pläne ein Ziel!“ style=“wpui-blue“]

Um im Wachdienst und Einsatz stets koordiniert arbeiten zu können arbeitet die Wasserwacht in unterschiedlich großen Einheiten mit entsprechenden Leitungskräften. Diese bildet die Wasserwacht, passend für ihre Strukturen, im Rahmen der „Führen im Einsatz“ (FiE) Lehrgänge selbst aus. Aufgabe der jeweiligen Leitungskräfte ist der Koordinierte Ablauf von Einsätzen und der Schutz der Einsatzkräfte.

Truppführer – FiE I

Mit dem Lehrgang „Allgemein taktisches Führen im Wasserrettungsdienst – FiE I“ bekommt die Einsatzkraft eine grundlegende Ausbildung für die Leitung kleiner Einheiten bis drei Personen.

Eingangsvoraussetzung

– Mindestalter 16 Jahre
– Ausbildung zum Wasserretter

Durchführender

– Kreiswasserwacht

Dauer

– 8 Unterrichtseinheiten

Inhalte

– Kommunikation
– Menschenführung
– Lagefeststellung & Lagebeurteilung
– Ablauf eines Einsatzes

Wachleiter

Um im Wachdienst und Einsatz stets koordiniert arbeiten zu können arbeitet die Wasserwacht in unterschiedlich großen Einheiten mit entsprechenden Leitungskräften. Diese bildet die Wasserwacht, passend für ihre Strukturen, im Rahmen der „Führen im Einsatz“ (FiE) Lehrgänge selbst aus. Aufgabe der jeweiligen Leitungskräfte ist der Koordinierte Ablauf von Einsätzen und der Schutz der Einsatzkräfte.

Wachleiter – Gruppenführer – FiE II

Mit dem Lehrgang „Wachleiter – Gruppenführer – FiE II“ bekommt die Einsatzkraft eine grundlegende Ausbildung für die Leitung einer Wachstation und die Führung von Teams bei größeren Schadensereignissen.

Eingangsvoraussetzung

– Mindestalter 18 Jahre
– Ausbildung zum Wasserretter
– Ausbildung Führen im Einsatz I – Allgemein taktisches Führen im Wasserrettungsdienst

Durchführender

– Kreiswasserwacht

Dauer

– 8 Unterrichtseinheiten

Inhalte

– Die Wache – Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
– Rechte, Pflichten, Versicherungen, Vorschriften
– Einsätze im Rahmen des Wachdienstes

SEG-Führer

Um im Wachdienst und Einsatz stets koordiniert arbeiten zu können arbeitet die Wasserwacht in unterschiedlich großen Einheiten mit entsprechenden Leitungskräften. Diese bildet die Wasserwacht, passend für ihre Strukturen, im Rahmen der „Führen im Einsatz“ (FiE) Lehrgänge selbst aus. Aufgabe der jeweiligen Leitungskräfte ist der Koordinierte Ablauf von Einsätzen und der Schutz der Einsatzkräfte.

 

SEG Leiter Wasserrettungsdienst – FiE III

Mit dem Lehrgang „SEG Leiter Wasserrettungsdienst – FiE III“ bekommt die Einsatzkraft eine grundlegende Ausbildung für die Leitung von Schnelleinsatzgruppen im Wasserrettungsdienst und die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen.

Eingangsvoraussetzung

– Mindestalter 21 Jahre
– Ausbildung zum Wasserretter
– Ausbildung Führen im Einsatz II – Wachleiter – Gruppenführer
– mindestens Drei Jahre Einsatzerfahrung in einer Schnelleinsatzgruppe Wasserrettungsdienst

Durchführender

– Wasserwacht Bezirk

Dauer

– 22 Unterrichtseinheiten

Inhalte

– Rechtsgrundlagen
– Zusammenarbeit mit Dritten
– Führungsmittel
– Einsatztaktisches Führen im Wasserrettungsdienst
– Psychosoziale Notfallnachsorge
– Öffentlichkeitsarbeit
– Durchführen von Übungen


Einsatzleiter Wasserrettung

Um im Wachdienst und Einsatz stets koordiniert arbeiten zu können arbeitet die Wasserwacht in unterschiedlich großen Einheiten mit entsprechenden Leitungskräften. Diese bildet die Wasserwacht, passend für ihre Strukturen, im Rahmen der „Führen im Einsatz“ (FiE) Lehrgänge selbst aus. Aufgabe der jeweiligen Leitungskräfte ist der Koordinierte Ablauf von Einsätzen und der Schutz der Einsatzkräfte.

Einsatzleiter Wasserrettungsdienst – FiE IV

Mit dem Lehrgang „Einsatzleiter Wasserrettungsdienst – FiE IV“ bekommt die Einsatzkraft eine grundlegende Ausbildung für die Leitung von Einsätzen im Wasserrettungsdienst bei großen Schadensereignissen.

Eingangsvoraussetzung

– Mindestalter 24 Jahre
– Ausbildung zum Wasserretter
– Teilnahme am Lehrgang Führen im Einsatz III – SEG-Leiter Wasserrettungsdienst
– mindestens drei Jahre Einsatzerfahrung als SEG-Führer einer SEG Wasserrettungsdienst

Durchführender

– Wasserwacht Bayern

Dauer

– 22 Unterrichtseinheiten

Inhalte

– Einsatztaktisches Führen
– Planübungen
– Zusammenarbeit in der ÖEL
– Führungs- und Einsatzgrundsätze
– Öffentlichkeitsarbeit
– Vorbereiten von Großveranstaltungen
– Praktische Übungen

 

Kontingentführer

Um im Wachdienst und Einsatz stets koordiniert arbeiten zu können arbeitet die Wasserwacht in unterschiedlich großen Einheiten mit entsprechenden Leitungskräften. Diese bildet die Wasserwacht, passend für ihre Strukturen, im Rahmen der „Führen im Einsatz“ (FiE) Lehrgänge selbst aus. Aufgabe der jeweiligen Leitungskräfte ist der Koordinierte Ablauf von Einsätzen und der Schutz der Einsatzkräfte.

 

Kontigentführer Wasserrettungsdienst – FiE V

Der Kontigentführer ist die höchste Führungskraft und führt taktische Einheiten, deren Stärke drei Gruppen übersteigt.

Oft wird er als Zugführer bezeichnet und führt etwa den Hochwasserrettungszug Franken, dann hat er etwa 50 Einsatzkräfte mit  folgende Trupps unter sich:

  • 2 Bootstrupps
  • 2 Tauchtrupps
  • Logistik-Komponenten
  • Führungsgruppe

Eingangsvoraussetzung

– Mindestalter 24 Jahre
– Ausbildung und Berufung zum Einsatzleiter Wasserrettung

Fachberater Wasserrettung

Um im Wachdienst und Einsatz stets koordiniert arbeiten zu können arbeitet die Wasserwacht in unterschiedlich großen Einheiten mit entsprechenden Leitungskräften. Diese bildet die Wasserwacht, passend für ihre Strukturen, im Rahmen der „Führen im Einsatz“ (FiE) Lehrgänge selbst aus. Aufgabe der jeweiligen Leitungskräfte ist der Koordinierte Ablauf von Einsätzen und der Schutz der Einsatzkräfte.

Fachberater Wasserrettung

Mit dem Lehrgang „Fachberater Wasserrettung“ bekommt die Einsatzkraft eine grundlegende Kompetenzen, um die örtliche Einsatzleitung oder die Kreiseinsatzzentrale mit seinem Fachwissen bei Katastropheneinsätzen zu unterstützen. Er beurteilt Wasserrettungseinsätze, insbesondere bei Hochwasserlagen.

Eingangsvoraussetzung

– Mindestalter 25 Jahre
– Ausbildung und Berufung zum Einsatzleiter Wasserrettung

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